Ausleihbedingungen

Ausleihen
Alle Gegenstände aus dem Leihsortiment werden gegen Pfand verliehen. Die Höhe des Pfandes ist auf der Website am jeweiligen Produkt
ausgewiesen und richtet sich nach dem Wert des Gegenstands. Das Pfand wird bei Abholung bar hinterlegt. Für einzelne entsprechend
gekennzeichnete Gegenstände kann Pfand bis zur Höhe ihres Wertes erhoben werden. Das Pfand wird bei Rückgabe des Gegenstands zurückgezahlt, spätere Ansprüche auf Pfandauszahlung sind unzulässig. Im Falle einer Beschädigung oder anderen Mängeln am Leihgegenstand kann der Verleiher das Pfand ganz oder teilweise einbehalten. 

Eine Reservierung einzelner Gegenstände ist über unsere Website möglich und Voraussetzung für eine Ausleihe. Bei der Übergabe eines Gegenstandes werden Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Zustand überprüft, bei elektrischen Geräten auch die sichtbaren Kabel.

Die Daten aus dem Personalausweis oder der Meldebescheinigung der Ausleiher:innen werden zur Datenüberprüfung kontrolliert. Wir verpflichten uns, die Daten nur für interne Zwecke zu verwenden. Die angegebene Emailadresse wird für automatisch erstellte Erinnerungen an Rückgabefristen verwendet. Inaktive Nutzerkonten werden automatisch nach 2 Jahren gelöscht. Die Ausleiher:innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und erkennen bei Ihrer Bestellung diese Leihbedingungen an. Gerne können auch Eltern/Erziehungsberechtigte Gegenstände für Ihre Kinder entleihen, sie tragen dann die entsprechende Verantwortung. Die gewerbliche Nutzung des Leihgegenstands ist ausgeschlossen. Die Weitergabe eines Leihgegenstandes an Dritte ist unzulässig.

Fristen
Die Leihdauer ist am jeweiligen Produkt ausgewiesen und kann je Verleiher variieren. Die Rückgabe erfolgt zur ausgemachten Frist. Der
Leihgegenstand muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem er entliehen wurde. Eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen am Leihgegenstand sind nicht zulässig.
Wird der Gegenstand unbeschädigt, vollständig und sauber zurückgegeben, zahlt der Entleiher das Pfand in voller Höhe zurück. Bei Beschädigungen oder Beeinträchtigungen des Leihgegenstands wird das Pfand teilweise oder vollständig einbehalten. Gebrauchsüblicher Verschleiß ist davon ausgenommen. Bei verspäteter Rückgabe werden 2 € pro Tag einbehalten. Ist der Leihgegenstand nicht mehr reparierbar oder
verloren, wird das Pfand nicht erstattet.

Schadensfall
LeihLa Weingarten bzw. der Verein flurkultur e.V. übernimmt außer im Fall grober eigener Fahrlässigkeit oder Vorsatzes keine Haftung für die
ausgeliehenen Gegenstände. Die Ausleiher:innen haften also grundsätzlich selbst für Schäden, die am oder durch den Leihgegenstand entstehen, insbesondere für Schäden eines unsachgemäßen Gebrauchs.
Die Ausleiher:innen sind verpflichtet, sich über die sachgemäße Nutzung anhand der Gebrauchsanleitung zu informieren, sofern sie als PDF beim Leihgegenstand auf der Homepage gespeichert (in deutscher Sprache) oder im Internet verfügbar ist oder dem Leihgegenstand in Papierform beiliegt. Sie sind ebenso verpflichtet, der Gefährdung entsprechende Schutzkleidung zu tragen.
Schäden und Mängel am Gegenstand, die während der Benutzung auftreten, sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die weitere Benutzung zu unterlassen. LeihLa Weingarten ist nicht verantwortlich für Herstellungs- oder Materialfehler.
Sollten sich die Ausleiher:innen selbst oder andere durch die Benutzung eines Leihgegenstandes verletzen oder jemand dadurch zu Tode kommen, übernimmt LeihLa Weingarten/flurkultur e.V. keine Verantwortung, wenn und soweit der Schaden nicht durch eine fahrlässige Pflichtverletzung von LeihLa Weingarten selbst verursacht worden ist.

Stand: 13.02.2023, erstellt nach Vorbild unserer Kollegen vom leih.lokal Karlsruhe.